Ambulante Behandlung als Therapieauflage nach § 35 BtMG

Die Staatsanwaltschaften erkennen unsere Praxis als Behandler im Rahmen von Therapieauflagen nach § 35 BtMG an. Dazu gehören nach Vereinbarung auch Substitutionsbehandlungen mit der notwendigen psychosozialen Betreuung.